Hornissen
Hornissennest sicher entfernt.
Die Europäische Hornisse ist streng geschützt (§ 44 BNatSchG). Eine Entfernung ist nur mit Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erlaubt — diese Genehmigung müssen Sie als Auftraggeber selbst einholen; wir beraten Sie gern dazu und prüfen zuerst die Umsiedlung. Die invasive Asiatische Hornisse ist meldepflichtig und wird direkt bekämpft.
- Europäische und Asiatische Hornisse getrennt kalkuliert
- Wichtig: Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde holt der Kunde selbst ein
- Nester über 3 m Höhe: Steiger ab 263,99 € brutto
- Erschwerter Zugang: 179,99 € brutto (+30 Min.) — bitte bei der Buchung angeben
- Europäische Hornisse: jedes weitere Nest an derselben Adresse zum halben Preis
Festpreise
LeistungNettoBrutto
Leistung anklicken und direkt zur Terminbuchung — die Leistung ist dort schon ausgewählt.