Hornissen

Hornissennest sicher entfernt.

Die Europäische Hornisse ist streng geschützt (§ 44 BNatSchG). Eine Entfernung ist nur mit Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erlaubt — diese Genehmigung müssen Sie als Auftraggeber selbst einholen; wir beraten Sie gern dazu und prüfen zuerst die Umsiedlung. Die invasive Asiatische Hornisse ist meldepflichtig und wird direkt bekämpft.

  • Europäische und Asiatische Hornisse getrennt kalkuliert
  • Wichtig: Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde holt der Kunde selbst ein
  • Nester über 3 m Höhe: Steiger ab 263,99 € brutto
  • Erschwerter Zugang: 179,99 € brutto (+30 Min.) — bitte bei der Buchung angeben
  • Europäische Hornisse: jedes weitere Nest an derselben Adresse zum halben Preis

Festpreise

LeistungBrutto

    Leistung anklicken und direkt zur Terminbuchung — die Leistung ist dort schon ausgewählt.