Die drei Schutzstufen im Klartext
- Besonders geschützt: alle heimischen Wespenarten, darunter Deutsche Wespe und Gemeine Wespe — die beiden Arten, die fast alle Konflikte am Haus verursachen. Töten nur mit vernünftigem Grund.
- Streng geschützt: Europäische Hornisse, alle Hummelarten, Wildbienen. Entfernung oder Umsiedlung nur mit Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde.
- Invasive Art: Asiatische Hornisse (Vespa velutina). Nicht geschützt, dafür meldepflichtig — Funde sind der zuständigen Behörde zu melden.
Was ein „vernünftiger Grund“ ist
Das Gesetz nennt keine Liste, die Praxis kennt aber klare Fälle: Nest an einem viel genutzten Hauseingang, an einem Kinderzimmerfenster, in einem Rollladenkasten eines bewohnten Raums, in Innenräumen, oder eine nachgewiesene Insektengiftallergie im Haushalt. Kein vernünftiger Grund ist Unwohlsein bei einem Nest im hinteren Gartenwinkel oder an einem Schuppen, der ohnehin selten genutzt wird.
Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Bußgeldhöhe hängt von Bundesland und Einzelfall ab und kann bei streng geschützten Arten erheblich sein.
Hornissen: Genehmigung statt Umsiedlung
Für die Europäische Hornisse gilt: Eine Bekämpfung bedarf einer Genehmigung seitens der Unteren Naturschutzbehörde. Diese ist vorher schriftlich vom Kunden einzuholen. Wir siedeln Hornissennester nicht um — eine Umsiedlung ist aufwendig, hat schlechte Erfolgsaussichten und ist ebenfalls genehmigungspflichtig.
Gut zu wissen: Hornissen sind deutlich friedlicher als ihr Ruf. Sie verteidigen nur den Nestbereich, meist in einem Radius von wenigen Metern, und ihr Stich ist nicht gefährlicher als der einer Wespe — sofern keine Allergie vorliegt.
Hummeln und Wildbienen
Hummelnester sind kurzlebig und lösen sich im Spätsommer von selbst auf. Sie sind streng geschützt und werden praktisch nie entfernt. Wo ein Hummelnest tatsächlich im Weg ist — etwa direkt im Sandkasten —, führt der Weg über die Untere Naturschutzbehörde. Wildbienen sind ebenfalls streng geschützt; ein Insektenhotel oder eine sandige Böschung im Garten ist kein Befall, sondern ein Nachbarschaftsgewinn.
Wie wir damit umgehen
Wir bestimmen zuerst die Art — mit Foto per WhatsApp oft schon vor der Anfahrt. Dann sagen wir, ob überhaupt gehandelt werden muss, welche Rechtslage gilt und nennen Ihnen den Festpreis, bevor wir losfahren. Behördengebühren sind nicht Teil des Festpreises und werden vorher genannt.
Häufige Fragen
Was ist bei Wespen und Hornissen rechtlich zu beachten?
Alle Wespen- und Hornissenarten sind nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz geschützt: Sie dürfen ohne vernünftigen Grund weder gefangen noch getötet werden. Die Europäische Hornisse (Vespa crabro) ist zusätzlich streng geschützt — eine Bekämpfung bedarf einer Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde, die vorher schriftlich vom Kunden einzuholen ist. Wir siedeln Hornissennester nicht um. Die invasive Asiatische Hornisse ist meldepflichtig — für beide Arten nennen wir Ihnen den Festpreis, bevor wir losfahren.
Was kostet die Entfernung eines Wespennests?
Ein frei zugängliches Wespennest bis 3 Meter Höhe kostet 199,99 € brutto als Festpreis. Bei erschwertem Zugang beträgt der Gesamtpreis 379,98 € brutto, bei Nestern über 3 Meter Höhe 463,98 € brutto inklusive Steiger. Jedes weitere Nest an derselben Adresse kostet 99,99 € brutto. Hinzu kommt die Anfahrtspauschale je nach PLZ (ab 39,99 €) sowie gegebenenfalls Wochenend- oder Express-Zuschlag.
Konkreten Fall besprechen?
Schicken Sie uns ein Foto per WhatsApp oder rufen Sie an — wir bestimmen die Art und nennen Ihnen den Festpreis direkt am Telefon.




